Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, die DJK Oberasbach e.V. haben durch ein Brandschutzgutachten massive Einschränkungen, da es keinen Notausgang für Rollstuhlfahrer gibt.
Es gibt zwar einen 2. Ausgang, der mit einer Metalltreppe ca. 1,30 mtr. ins Freie führt, aber eben nichtrollfähig ist.
Meine Frage ist daher, ob wir bei Anschaffung von einer benötigten Evakuierungsstühlen einen Umbau vermeiden könnten.
Haben Sie dazu einen Rat?
Vielen Dank und viele Grüße
Martin Helmreich